Brandschutz – Ihre Sicherheit ist unser Ziel
Wir bieten Ihnen umfassende Brandschutz-Dienstleistungen
Als erfahrene Experten im Brandschutz bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Von Brandschutzberatung bis hin zu Feuerlöscher-Wartung – wir sind Ihr Partner für alle Ihre Brandschutz-Bedürfnisse.
Unsere Leistungen – Umfassender Brandschutz für Ihre Sicherheit
Brandschutzberatung – Wir helfen Ihnen, Ihre Brandschutz-Bedürfnisse zu erfüllen
Unsere Brandschutzberatung hilft Ihnen, Ihre Brandschutz-Bedürfnisse zu erfüllen. Wir analysieren Ihre Anforderungen und entwickeln individuelle Lösungen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Über uns – erfahrene Experten im Brandschutz
Unsere Geschichte – Wie wir zu Ihrem Partner für Brandschutz-Dienstleistungen wurden
Wir sind ein Team von erfahrenen Experten im Brandschutz, die sich auf die Sicherheit ihrer Kunden konzentrieren. Unsere Geschichte begann mit der Idee, Unternehmen und Privatpersonen umfassende Brandschutz-Dienstleistungen anzubieten.
Erfahren Sie mehr über unser Team
Vertrauen durch Erfahrung & Qualität
Entdecke echte Kundenbewertungen und Einblicke in unsere Brandschutzleistungen im Einsatz.
Ob Brandschutzberatung, Wartung oder Sicherheitskonzepte – wir begleiten Unternehmen mit professionellen Lösungen und zuverlässigem Service. Die Erfahrungen unserer Kunden und Eindrücke aus unseren Projekten geben dir einen authentischen Einblick in unsere tägliche Arbeit.



FAQ's
Unternehmen sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.
Dazu gehören:
- Vermeidung von Brandgefahren im Betrieb
- Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen
- Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen
- Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Technischer Regeln
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber bzw. Betreiber des Unternehmens.
Aufgaben können delegiert werden, z. B. an:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Brandschutzbeauftragte
- externe Fachplaner
Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Unternehmen.
In der Regel müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Produktion, Lager, Chemie) kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Mindestens:
- einmal jährlich
- bei Neueinstellungen
- bei Veränderungen im Betrieb oder Arbeitsabläufen
- Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Brandschutzhelfer unterstützen im Notfall durch:
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Alarmierung der Feuerwehr
- Unterstützung bei Evakuierungen
- Einweisung der Rettungskräfte
Die Anzahl hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Entscheidend sind:
- Nutzungsart des Gebäudes
- Fläche und Raumaufteilung
- Brandgefährdung
Als Faustregel gilt: Feuerlöscher sollten gut sichtbar sein und sich in der Regel in einem Abstand von max. 20–30 Metern Laufweg befinden.
Die Auswahl richtet sich nach dem Einsatzbereich:
- Büro: Schaumlöscher oder Wasserlöscher
- Werkstatt/Industrie: Pulver- oder Schaumlöscher
- IT-/Serverräume: CO₂-Löscher
- Küchen: Fettbrandlöscher (Brandklasse F)
Feuerlöscher müssen:
- alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden
- zusätzlich regelmäßig visuell kontrolliert werden
- nach jeder Nutzung sofort überprüft oder ersetzt werden
Der Arbeitgeber bzw. Gebäudebetreiber ist verantwortlich.
Die Erstellung erfolgt häufig durch Fachplaner oder Brandschutzexperten.
Die Pläne müssen aktuell gehalten und gut sichtbar ausgehängt werden.
Sie sind erforderlich, wenn:
- viele Personen im Gebäude arbeiten
- unübersichtliche Gebäudestrukturen vorliegen
- erhöhte Gefährdungen bestehen
- behördliche Auflagen dies verlangen
Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich oder sinnvoll, wenn:
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben bestehen
- erhöhte Brandgefahr vorliegt
- größere oder komplexe Gebäude genutzt werden
- besondere Betriebsarten (. B. Industrie, Lager, Klinik) vorhanden sind
Ein Brandschutzkonzept beschreibt alle Maßnahmen zur Brandvermeidung und Gefahrenabwehr, darunter:
- baulicher Brandschutz (Wände, Türen, Abschnitte)
- technische Anlagen (Brandmeldeanlagen, Sprinkler etc.)
- organisatorische Maßnahmen (Unterweisungen, Evakuierungspläne)
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Wichtige Regelwerke sind u. a.:
- Landesbauordnungen
- Arbeitsstättenverordnung
- DGUV Vorschriften
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Normen, z. B. von DIN
Im Ernstfall gilt:
- Ruhe bewahren
- Alarm auslösen (112)
- Personen warnen
- Türen schließen
Nur ohne Eigengefährdung löschen
Mögliche Folgen:
- Bußgelder und behördliche Auflagen
- Versicherungsprobleme
- Betriebsstilllegung im Ernstfall
- erhöhte Haftungs- und Strafrisiken
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren
Wir sind ein Team von erfahrenen Experten im Brandschutz, die sich auf die Sicherheit ihrer Kunden konzentrieren. Unsere Geschichte begann mit der Idee, Unternehmen und Privatpersonen umfassende Brandschutz-Dienstleistungen anzubieten.













