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Brandschutzberatung
Brandschutzberatung
Ein Brandschutzkonzept ist die Gesamtheit aller notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Ausbruch und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und um die Rettung von Personen im Brandfall zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Ein Brandschutzkonzept umfasst alle Maßnahmen, die im Ernstfall Brände verhindern und Schäden minimieren. Für Um- oder Neubauten erstellen wir Ihnen ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept. Zudem dient dieses Konzept als Grundlage für die Brandschutzordnung.
Brandschutzordnung
Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung dient der genauen Regelung und Beschreibung der Vorgehensweise im Brand- und Alarmfall. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in die drei Teile A, B und C und sollte speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sein. Teil A gilt für alle Personen, die sich im Hause befinden. Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Im Teil C werden die besonderen Aufgaben der Brandschutzhelfer und Personen, die im Ernstfall aktiv werden geregelt.
Brandschutzbegehungen
Brandschutzbegehungen
Als ein Bestandteil des Arbeitsschutzes gehört eine regelmäßige Brandschutzbegehung zu den Pflichten der Unternehmen. Sie können diese Pflichten aber auch an den Brandschutzbeauftragten oder an sachkundige externe Fachkräfte übertragen. Wir bieten Ihnen die grundlegenden Brandschutz-Protokolle: Brandschutzbegehungsprotokolle Erstunterweisungen der Mitarbeiter jährliche Folgeunterweisungen der Mitarbeiter Ausbildungen der Brandschutzhelfer Brandschutzordnung (Verhalten im Brandfall)
Brandschutzhelfer Ausbildung
Brandschutzhelfer Ausbildung
Unternehmen sind laut ArbSchG, UVV und ASR verpflichtet Brandschutzhelfer nachzuweisen. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend (zu berücksichtigen sind Schichtbetrieb, Krankheit, Urlaub,…). Wir bieten die fachkundige Unterweisung für Ihre Mitarbeiter an! Theorie über die Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall. Sowie ein praktischer Teil, wobei der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen wird.
Feuerlöscher + Rauchwarnmelder
Feuerlöscher + Rauchwarnmelder
Die ASR A2.2 (Kap. 6) schreibt eine regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: Beratung Verkauf Wartung Montage
Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungspläne zählen zur betrieblichen Gefahrenabwehr und sind Teil des Brandschutzkonzepts. Wir erstellen Ihnen diese gemäß DIN ISO 23601. Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage.
Dienstleistungsfeuerwehr
Dienstleistungsfeuerwehr
Brandsicherheitswachen bei feuergefährlichen Arbeiten. Brandsicherheitswachen auf Baustellen oder Events. Aufbau und Betrieb einer Betriebs- & Werkfeuerwehr. Personaldienstleistung für Betriebs- & Werkfeuerwehren. Gesamter Betrieb mittels Mannschaft, Organisation, Geräte, Fahrzeuge und Ausbildung für Ihre Betriebs- & Werkfeuerwehr.
Ausbildung für Feuerwehren
Ausbildung für Feuerwehren
Truppmann / Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger. Die gesamte Ausbildung erfolgt nach FwDV2! Weitere Ausbildungen: Schlauchmanagement (Schlauchpaket), Atemschutznotfalltraining, Wärmebildkamera-Training, Taktiktraining Drehleiter, THL Einsatztaktik PKW / LKW.