Brandschutzhelfer Ausbildung

 

Unternehmen sind laut ArbSchG, UVV und ASR verpflichtet Brandschutzhelfer nachzuweisen.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend (zu berücksichtigen sind Schichtbetrieb, Krankheit, Urlaub,…).
Wir bieten die fachkundige Unterweisung für Ihre Mitarbeiter an!
Theorie über die Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall.
Sowie ein praktischer Teil, wobei der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen wird.


Für ein unverbindliches Angebot, senden Sie uns gerne Ihre Anfrage per Mail!